
*nicht auf dem Bild ist Andrea Schäuble
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis beeinflussen könnten, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrates in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand die Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand.
Der vorliegende Jahresabschluss 2025 mit Lagebericht wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet.
Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2025 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Durch Ablauf der Wahlzeit bzw. aufgrund des Erreichens der in der Satzung festgelegten Altersgrenze scheiden in diesem Jahr Frau Heidi Schwarz-Schindler, Herr Martin Buck, Herr Dr. Hans Christian Maier und Herr Gordian Süßle aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Dr. Maier und Herr Süßle sind aufgrund des Erreichens der Altersgrenze nicht wieder wählbar. Die Wiederwahl von Frau Heidi Schwarz-Schindler und Herrn Martin Buck ist zulässig.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
